Schweizer Bemühungen die Menschenrechte nach eigenem Gutdünken zu definieren

Die Schweizer Rechtsaußen haben zwei Prioritäten: Ausländer zum Sündenbock für alles zu machen und zu glauben, das die Schweiz absolut souverän ist. Letzteres bedeutet, dass die Schweiz an nichts gebunden ist, denn sie ist eine Abstimmungsdemokratie und das Volk hat immer recht. Repräsentanten dieser Glaubensrichtung sind die Vertreter der Schweizer Volkspartei (SVP), die mit der angestrebten Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)“ wieder einmal versucht, die Schweizer Käseglocke ein bisschen mehr zu schließen. Eine Begründung unter anderem: “Es ist eine Stärke der schweizerischen Demokratie, dass der Verfassungsgeber frei und nicht in eine übergeordnete Rechtsordnung eingebunden ist. Dies ist zum Beispiel im Iran, welcher das islamische Recht der Politik überordnet, oder in der Türkei, welche einem laizistischen Prinzip nachlebt, der Fall. Solche Ansätze sind der Schweiz fremd: Wir kennen kein „gottgegebenes“ Recht, das Volksentscheiden vorgeht.”

Es geht um die alte Leier, gegen die Europäische Union, die nach dem Willen der SVP-Anhänger als das personifizierte Übel für alles herhalten muss. Es gibt einen Europäischen Gerichtshof, der dank bilateraler Verträge auch über in der Schweiz geltendes EU-Recht entscheiden darf. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich die Schweiz bei Entzug der EU-Rechtshoheit in diesen Fragen eine blutige Nase holen wird, denn kaum ein Land ist so vom europäischen Binnenmarkt abhängig wie die Schweiz. Aber es geht noch um etwas ganz anderes: Die Schweiz ist auch Mitglied des Europarates in Straßburg, einer Institution, die nichts mit der EU zu tun hat und sie ist damit auch Mitzeichnerin der Europäischen Menschenrechtscharta (EMRK), die vom Europäischen Menschengerichtshof (EGMR) ausgelegt wird. Dessen Entscheidungen gerade auch bei der Behandlung von Ausländern ist Nationalschweizern ein Dorn im Auge.

Dick Marty ist ein Schweizer Politiker (FDP) und ehemaliger Staatsanwalt des Kantons Tessin. Er war Abgeordneter des Europarats und Mitglied der OSZE-Kommission für Menschenrechte. Am 10. November 2007 wurde Marty mit dem Menschenrechtspreis 2007 der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) geehrt. Marty erhielt den Preis für seine Arbeit als Ermittler des Europarats zu illegalen Aktivitäten des US-Geheimdienstes CIA in Europa. Er hatte im Juni 2006 und im Juni 2007 zwei Berichte über Geheimgefängnisse und Überführungsflüge von Gefangenen des US-Geheimdienstes CIA in Europa vorgelegt. Marty hat dem Internetportal der Schweizer Wochenzeitung WOZ ein sehr lesenswertes Interview gegeben. Hier Auszüge aus dem Interview:

WOZ: Herr Marty, vor vierzig Jahren ratifizierte die Schweiz die EMRK, die Europäische Konvention für Menschenrechte. Verschiedene politische Vorstösse wollen das Schweizer Recht heute über das Völkerrecht stellen. Tritt die Schweiz bald aus der EMRK aus?
Dick Marty: Nein, ich glaube nicht, dass das realistisch ist. Die Schweiz wäre neben Weissrussland das einzige Land in Europa, das nicht dem System der EMRK angehörte
.

Nach der Tragödie des Zweiten Weltkriegs wurde 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. 1949 wurde der Europarat gegründet mit dem Zweck, Menschenrechte, Demokratie und Minderheitenschutz zu garantieren. Aber die Schweiz gehörte nicht zu den zehn Gründerstaaten, obwohl wir uns stets unserer humanitären Tradition rühmen. Erst 1963, also vierzehn Jahre später, trat die Schweiz dem Europarat bei. Und danach dauerte es weitere elf Jahre, bis die Schweiz die EMRK ratifizierte.
Die Schweiz kannte kein Frauenstimmrecht! Das widersprach natürlich der Menschenrechtskonvention. Trotzdem konnte die Schweiz dem Europarat beitreten. Heute ist es aber nicht mehr möglich, Teil des Europarats zu sein, ohne die EMRK ratifiziert zu haben.

Wenn die Ausschaffungsinitiative so umgesetzt wird, wie es im Moment aussieht, wird eine ganze Reihe von Problemen auf uns zukommen. Das wird nicht gut für die Schweiz enden. Dabei hat die Schweiz eigentlich eine wichtige Rolle im Europarat: Einer der höchsten Beamten in Sachen Menschenrechte ist ein Schweizer, die Schweiz stellte bis vor ein paar Jahren den Präsidenten des Gerichtshofs für Menschenrechte, der Schweizer Botschafter spielt ebenfalls eine wichtige Rolle im Ministerkomitee …
Das sind überhaupt keine fremden Richter. Das sind Schweizer. Zudem: Die Richter in Strassburg werden nach einem wesentlich seriöseren Verfahren ernannt als in der Schweiz. Ich war gleichzeitig in beiden Gremien, die die Richter wählten, in Bern und in Strassburg. In der Schweiz geht es nur um die Parteizugehörigkeit, in Strassburg aber gibt es komplett andere Standards.
Als der Nationalrat im März die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative im Sinn der SVP annahm, war ich geschockt. Ich habe immer gedacht, dass ich in einem Land lebe, wo einige Grundprinzipien nicht verhandelbar sind. Zu diesen Prinzipien gehört der Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Aber der wurde bei der Annahme der Ausschaffungsinitiative über Bord geworfen. Es war eine totale Missachtung dieses Prinzips durch den Nationalrat.

Wir leben in einer Zeit, die in dieser Hinsicht alles andere als erfreulich ist. Mir bereitet es Mühe, dass sich die Politik nicht für die Menschenrechtskonvention starkmacht. Denn eigentlich ist sie eine Garantie für jeden Menschen.

Starke Worte. Aber die volkstümelnden Rechtspopulisten, die gerne das von ihnen aufgehetzte Volk zum obersten Richter erklären möchten, sind schwer zu belehren. Ein Austritt aus der Menschenrechtscharta soll doch nur dazu dienen, dass Schweizer die Menschenrechte nach eigenem Gutdünken definieren und auslegen können. Angesichts der Hatz auf alles Nicht-Schweizerische kann man sich vorstellen, wo das endet.

Siehe auch
Britische Tories hantieren mit Dynamit am europäischen Fundament 

 Informationsquelle
«Das wird für die Schweiz nicht gut enden»

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