Was ist los im Landgericht von Sevilla?

Ein wegen Heroinhandel zu 10 Jahren Gefängnis verurteilter Mann konnte fliehen, weil die siebte Kammer des Landgerichts (Sección Séptima de la Audiencia) in Sevilla vergessen hat, seine Haftstrafe während eines anhängigen Berufungsverfahren als Untersuchungshaft (prorrogar la situación de prisión preventiva) zu verlängern. Der Heroinhändler war im Februar 2006 in Untersuchungshaft genommen worden, das Urteil wurde im Oktober 2007 ausgesprochen. Dagegen legte er Berufung ein.

Die zuständige Richterin, Esperanza Jiménez Mantecón, hätte nach Einlegung der Berufung die Untersuchungshaft verlängern sollen. Aus welchen Gründen auch immer ist sie dem nicht nachgekommen. Daraufhin wurde der Gefangene mit der Auflage freigelassen, dass er sich zweimal in der Woche vor Gericht zu präsentieren habe. Das hat er aber nicht getan, sondern ist geflüchtet.

Die siebte Kammer des Landgerichts von Sevilla ist bereits einmal unangenehm aufgefallen, weil sie für die Verurteilung des Päderasten Santiago del Valle 3 Jahre brauchte. Der damals zuständige Richter ist in einem Disziplinarverfahren gerügt worden. Wegen des erneuten Falles hat die Disziplinarkommission jetzt ebenfalls ein Verfahren wegen "grober Fahrlässigkeit" (una falta muy grave de desatención) gegen Richterin Jiménez Mantecón eröffnet.

Der Fall ist insofern pikant, weil der jetzt geflüchtete Täter in einer gross angelegten und öffentlichkeitswirksamen Polizeiaktion gefasst wurde. Neben 30 kg Heroin wurden auch eine Menge Waffen gefunden.

Informationsquelle: Diario de Sevilla, Un condenado por narcotráfico se fuga tras quedar libre por un error judicial

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